
Entgegen der wachsenden Sorge geht es in der aktuellen Debatte nicht um ein generelles Verbot älterer Motorräder, sondern um eine Neuausrichtung der Spielregeln für Lärm und Emissionen im öffentlichen Raum.
- Strenge Lärmgrenzwerte wie das Tiroler Modell (95 dB) sind zwar wirksam, aber politisch und technisch umstritten.
- Der Fokus verlagert sich von reinen Verboten hin zu technologischen Lösungen und der Frage der gesellschaftlichen Akzeptanz.
Empfehlung: Statt in eine Abwehrhaltung zu verfallen, ist das Verständnis der rechtlichen Grauzonen und der technologischen Alternativen der Schlüssel, um mobil zu bleiben.
Das Gefühl von Freiheit auf einer kurvigen Landstraße ist für viele Motorradfahrer unbezahlbar. Doch dieses Gefühl wird zunehmend von einer leisen, aber stetig wachsenden Sorge begleitet: der Angst vor Fahrverboten. Schilder, die beliebte Strecken an Wochenenden sperren, und hitzige Diskussionen über Lärmbelästigung in Städten erwecken den Eindruck eines Generalangriffs auf die motorisierte Zweiradkultur. Insbesondere Besitzer älterer, charakterstarker Maschinen fühlen sich ins Visier genommen und fürchten, bald aus dem öffentlichen Raum verdrängt zu werden. Die Debatte wird oft als unversöhnlicher Konflikt dargestellt: auf der einen Seite die Freiheitsrechte der Fahrer, auf der anderen das Ruhebedürfnis der Anwohner.
Doch diese Sichtweise greift zu kurz. Wenn wir die Schlagzeilen über das „Tiroler Modell“ oder Forderungen nach strengeren Grenzwerten als das betrachten, was sie sind – nämlich Symptome eines wachsenden Regulierungsdrucks –, eröffnet sich eine neue Perspektive. Es geht nicht primär um einen Kampf gegen das Motorrad an sich, sondern um eine unausweichliche politische und gesellschaftliche Interessensabwägung in einem immer dichter besiedelten und umweltsensibleren Raum. Die wahre Herausforderung besteht nicht darin, sich gegen jede neue Regelung zu stemmen, sondern die treibenden Kräfte dahinter zu verstehen. Die entscheidende Frage lautet: Wie können Fahrer die Zukunft proaktiv mitgestalten, anstatt nur auf neue Verbote zu reagieren?
Dieser Artikel dient als politischer Kompass durch die komplexe Landschaft der aktuellen Vorschriften und zukünftigen Entwicklungen. Wir analysieren die realen Auswirkungen von Streckensperrungen, beleuchten die rechtlichen Grauzonen bei Lärmbelästigung und Auspuffanlagen und zeigen auf, welche Rolle technologische Brücken wie Euro 5+ oder der Elektroantrieb in der Debatte um die gesellschaftliche Akzeptanz des Motorradfahrens spielen. Ziel ist es, Ihnen die Fakten an die Hand zu geben, um die Situation sachlich zu bewerten und fundierte Entscheidungen für die Zukunft zu treffen.
Um diese komplexe Thematik umfassend zu beleuchten, gliedert sich der folgende Beitrag in verschiedene Schwerpunkte. Jeder Abschnitt widmet sich einem zentralen Aspekt der aktuellen Debatte, von spezifischen Lärmgrenzwerten bis hin zu den wirtschaftlichen Überlegungen beim Fahrzeugkauf.
Sommaire : Die Zukunft des Motorradfahrens in Deutschland zwischen Lärmschutz und Freiheit
- 95 dB Standgeräusch: Könnte das Tiroler Modell auch auf deutsche Ausflugsstrecken kommen?
- Busspur und Parken: Welche Sonderrechte haben E-Motorräder im Stadtverkehr aktuell?
- Warmlaufenlassen im Hof: Ab wann gilt Motorenlärm als rechtlich unzulässige Belästigung?
- Legal aber laut: Warum elektronische Klappenauspuffanlagen politisch unter Beschuss stehen?
- Euro 5+ und Euro 6:Sportmotorräder auf der Landstraße: Lohnt sich die Anschaffung bei Tempo 100?
- Lautloses Fahren: Warum Fußgänger Sie nicht hören und wie Sie Unfälle vermeiden?
- Lautstärke ist nicht alles: Wann verliert Ihr Auspuff trotz E-Nummer die Zulassung?
- E-Roller oder Verbrenner: Ab wie vielen Kilometern lohnt sich der Elektroantrieb?
95 dB Standgeräusch: Könnte das Tiroler Modell auch auf deutsche Ausflugsstrecken kommen?
Das sogenannte „Tiroler Modell“, das seit 2020 auf bestimmten Strecken in Tirol Motorräder mit einem eingetragenen Standgeräusch von über 95 Dezibel (dB) verbietet, ist zum Symbol für den zunehmenden Regulierungsdruck geworden. Aus politischer Sicht ist die Maßnahme ein Erfolg: Eine Evaluierung der Tiroler Landesregierung zeigte, dass die Anzahl der Motorräder in der betroffenen Region Außerfern um über ein Drittel zurückging. Dieser nachweisbare Effekt macht das Modell attraktiv für lärmgeplagte Gemeinden in Deutschland, die nach wirksamen Instrumenten zur Reduzierung der Lärmbelastung suchen. Der politische Wille, solche Maßnahmen zu adaptieren, wächst, da sie eine einfache und messbare Kennzahl als Grundlage nutzen.
Allerdings steht einer direkten Übernahme auf deutsche Ausflugsstrecken eine erhebliche technische und rechtliche Hürde im Weg. Der zentrale Kritikpunkt, der auch von politischen Gremien wie dem Niedersächsischen Landtag vorgebracht wird, ist die fehlende Korrelation zwischen Stand- und Fahrgeräusch. In einer Stellungnahme zum Tiroler Modell wird betont, dass sich aus dem im Fahrzeugschein unter U.1 eingetragenen Standgeräusch keine belastbaren Rückschlüsse auf die Lärmemissionen im realen Fahrbetrieb ziehen lassen. Ein Motorrad kann legal leise im Stand sein, aber unter Last überproportional laut werden – und umgekehrt. Diese Diskrepanz macht eine pauschale Regelung auf Basis des Standgeräuschs rechtlich anfechtbar, da sie potenziell Fahrer diskriminiert, deren Maschinen im Fahrbetrieb leise sind. Die Debatte verlagert sich daher zunehmend auf die Frage, wie man das relevantere Fahrgeräusch effektiv und fair kontrollieren kann.
Busspur und Parken: Welche Sonderrechte haben E-Motorräder im Stadtverkehr aktuell?
Während Verbrenner-Motorräder zunehmend unter Regulierungsdruck geraten, genießen elektrisch angetriebene Zweiräder in vielen deutschen Städten bereits heute spürbare Vorteile. Aus umweltpolitischer Sicht sind diese Privilegien ein wichtiges Steuerungsinstrument, um die Verkehrswende zu beschleunigen. Der größte Anreiz ist oft finanzieller Natur. Zahlreiche Kommunen haben Förderprogramme aufgelegt, um den Umstieg auf Elektromobilität zu erleichtern. Diese Subventionen sind ein klares politisches Signal: Wer auf leise und emissionsfreie Fahrzeuge setzt, wird belohnt. Die genauen Konditionen variieren stark, was die föderale Struktur der deutschen Umweltpolitik widerspiegelt.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über einige Förderprogramme in deutschen Städten und zeigt, wie unterschiedlich die Anreize gestaltet sind. Sie verdeutlicht die Bandbreite von prozentualen Zuschüssen bis hin zu festen Beträgen, die oft an den Bezug von Ökostrom gekoppelt sind. Diese gezielten Subventionen senken die höhere Anschaffungsschwelle und stärken die gesellschaftliche Akzeptanz von E-Zweirädern im urbanen Raum.
| Stadt | Förderprogramm | Höhe der Förderung | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|
| Regensburg | Förderung E-Motorrad | Bis zu 25% des Kaufpreises | Privatpersonen und Unternehmen |
| Erlangen | E-Roller Förderung | Bis zu 200 Euro + 50 Euro Ökostrom-Bonus | Neufahrzeuge, Nachweis Ökostrom |
| München | Elektroleichtfahrzeuge | 25% der Nettokosten, max. 1.200 Euro | Klassen L1e bis L4e |
| Würzburg | E-Roller Zuschuss | 130 Euro | Privatkunden der Stadtwerke |
Neben den finanziellen Vorteilen gibt es auch operative Sonderrechte. Zwar ist die bundesweite Freigabe von Busspuren für E-Motorräder noch nicht umgesetzt, jedoch können Kommunen dies individuell erlauben. Gleiches gilt für kostenlose Parkplätze, die in vielen Innenstädten bereits für E-Fahrzeuge reserviert sind. Diese Privilegien sind Teil einer bewussten Strategie, den Elektroantrieb als überlegene urbane Lösung zu etablieren.
Warmlaufenlassen im Hof: Ab wann gilt Motorenlärm als rechtlich unzulässige Belästigung?
Die Debatte um Motorradlärm findet nicht nur auf Ausflugsstrecken statt, sondern beginnt oft direkt vor der eigenen Haustür. Das Warmlaufenlassen des Motors im Hof eines Mehrfamilienhauses ist ein klassischer Konfliktpunkt, bei dem das Recht des Fahrers auf Nutzung seines Eigentums mit dem Ruhebedürfnis der Nachbarn kollidiert. Rechtlich gesehen ist die Lage klarer, als viele annehmen. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) setzen hier enge Grenzen. § 30 Abs. 1 StVO besagt eindeutig, dass bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten sind. Das Laufenlassen des Motors im Stand gilt grundsätzlich als unnötig.
Die entscheidende Frage ist, ab wann aus einer Ordnungswidrigkeit eine rechtlich unzulässige Belästigung wird, gegen die Nachbarn vorgehen können. Hier kommt das Zivilrecht ins Spiel. Eine wiederholte und erhebliche Störung, insbesondere während der gesetzlichen Ruhezeiten (nachts sowie an Sonn- und Feiertagen), kann als unzumutbare Belästigung gewertet werden. Die Beweislast liegt dabei beim Gestörten. Ein Lärmprotokoll, in dem Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Belästigung genau dokumentiert werden, ist hier das wichtigste Instrument. Bei Missachtung von Fahrverboten auf bestimmten Strecken droht laut aktuellem Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von 50 Euro, was den politischen Willen zur Sanktionierung von Lärmverstößen unterstreicht. Für Anwohner, die sich durch Lärm belästigt fühlen, gibt es einen klaren rechtlichen Weg.
Ihr Plan bei Lärmbelästigung durch Motorräder: 5 Schritte zum Handeln
- Dokumentation der Lärmbelästigung in einem Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Dauer.
- Kontaktaufnahme mit dem Ordnungsamt oder der Polizei je nach Schwere der Belästigung.
- Einreichung des Lärmprotokolls bei der zuständigen Behörde zur offiziellen Prüfung.
- Alternativ: Kontakt zum örtlichen Schiedsamt für eine außergerichtliche Einigung.
- Bei fortgesetzter Belästigung die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage auf Unterlassung prüfen.
Legal aber laut: Warum elektronische Klappenauspuffanlagen politisch unter Beschuss stehen?
Elektronisch gesteuerte Klappenauspuffanlagen sind eine technologische Meisterleistung, aber auch ein politischer Sprengsatz. Sie ermöglichen es einem Motorrad, die gesetzlichen Lärmgrenzwerte bei der Typprüfung im genormten Messverfahren zu unterschreiten, im realen Fahrbetrieb jedoch ein deutlich markanteres Klangbild zu erzeugen. Für Fahrer sind sie die perfekte Synthese aus Legalität und Emotion. Aus Sicht von Lärmschutzkritikern und der Politik sind sie jedoch eine legale Umgehung des eigentlichen Ziels der Lärmreduzierung. Genau diese Diskrepanz zwischen legaler Zulassung und realer Lärmemission rückt sie ins Zentrum des politischen Interesses.
Der Hauptvorwurf lautet, dass diese Systeme den Geist des Gesetzes untergraben. Die Politik reagiert darauf mit zunehmendem Druck. Ein zentrales Beispiel für diesen Regulierungsdruck ist eine Initiative des Bundesrates aus dem Jahr 2020, die eine deutliche Verschärfung der Lärmvorschriften anstrebte.
Fallbeispiel: Die Bundesratsinitiative gegen Motorradlärm 2020
Am 25. Mai 2020 beschloss der Bundesrat weitreichende Maßnahmen zur Reduzierung von Motorradlärm. Ein Kernpunkt der Initiative war die Forderung, den Lärmgrenzwert für neue Motorräder auf einen Maximalpegel von 80 dB zu senken. Dieser Wert liegt deutlich unter dem vieler aktueller Modelle. Obwohl diese Forderungen bisher nicht in geltendes Recht umgesetzt wurden, zeigt die Initiative deutlich die politische Stoßrichtung: Die Toleranz für laute Fahrzeuge sinkt, und die bestehenden Regelungen werden als unzureichend angesehen. Klappenauspuffanlagen gelten in diesem Kontext als ein Hauptziel für zukünftige, strengere Homologationsverfahren.
Fahrerverbände sehen in dieser Fokussierung eine unfaire Diskriminierung. Sie argumentieren, dass die Debatte einseitig geführt wird. Michael Lenzen vom Bundesverband der Motorradfahrer bringt diese Frustration auf den Punkt:
Wer nicht über Sportwagen und Quads redet, gleichzeitig aber Motorradfahrer an Wochenenden und Feiertagen auf bestimmten Strecken aussperren will, diskriminiert vier Millionen Menschen.
– Michael Lenzen, Bundesverband der Motorradfahrer
Diese Aussage verdeutlicht die Kluft in der Interessensabwägung: Während die Politik ein technisches „Schlupfloch“ schließen will, fühlen sich die Fahrer pauschal kriminalisiert.
Euro 5+ und Euro 6:Sportmotorräder auf der Landstraße: Lohnt sich die Anschaffung bei Tempo 100?
Die Einführung der Abgasnormen Euro 5, Euro 5+ und der Ausblick auf Euro 6 haben nicht nur die Emissionen, sondern auch die Geräuschentwicklung moderner Motorräder signifikant beeinflusst. Für viele Fahrer stellt sich die Frage, ob sich die Anschaffung eines hochmodernen, leistungsstarken Sportmotorrads noch lohnt, wenn die Nutzung im Alltag – etwa auf der Landstraße mit Tempo 100 – stark reglementiert ist. Die Antwort aus politischer und technischer Sicht ist ein klares Ja, denn diese Motorräder sind eine technologische Brücke in eine lärm- und emissionsärmere Zukunft. Sie beweisen, dass Fahrspaß und Umweltauflagen kein Widerspruch sein müssen.
Ein entscheidender Punkt, der in der hitzigen Debatte oft untergeht: Ein Großteil der modernen Motorräder ist von pauschalen Fahrverboten wie dem Tiroler Modell gar nicht betroffen. Eine Auswertung der MOTORRAD-Datenbank für die Modelljahre 2019 bis 2023 zeigt, dass 321 von 414 getesteten Motorradmodellen die 95-dB-Grenze des Standgeräuschs unterschreiten. Der Kauf eines aktuellen Modells ist also eine Art Versicherung gegen zukünftige pauschale Verbote. Die Hersteller haben den Regulierungsdruck erkannt und investieren massiv in Technologien, die sowohl die strengen Abgasnormen erfüllen als auch das Fahrgeräusch intelligent managen, ohne die Leistung zu kastrieren.

Die Anschaffung eines Euro-5+-konformen Motorrads ist somit weniger ein Verzicht als eine strategische Entscheidung. Man investiert in ein Fahrzeug, das auf dem neuesten Stand der Technik ist und eine deutlich höhere gesellschaftliche Akzeptanz genießt. Auf der Landstraße bei Tempo 100 mag die volle Leistung selten abrufbar sein, doch die Souveränität, die ein modernes Aggregat bietet, und das Wissen, gesetzeskonform und vergleichsweise leise unterwegs zu sein, stellen für viele einen neuen, reiferen Fahrgenuss dar.
Lautloses Fahren: Warum Fußgänger Sie nicht hören und wie Sie Unfälle vermeiden?
Der Umstieg auf Elektromotorräder löst das Lärmproblem auf radikale Weise – schafft aber ein neues: die fehlende akustische Wahrnehmung durch andere Verkehrsteilnehmer. Während Verbrennungsmotoren eine konstante Geräuschkulisse erzeugen, die Fußgängern und Radfahrern ihre Anwesenheit signalisiert, bewegen sich E-Motorräder bei niedrigen Geschwindigkeiten nahezu lautlos. Diese Stille ist zwar ein Segen für die Anwohner, birgt jedoch ein erhebliches Unfallrisiko, insbesondere im dichten Stadtverkehr. Fußgänger, die sich beim Überqueren der Straße auf ihr Gehör verlassen, können ein sich näherndes E-Motorrad leicht übersehen.
Dieses Problem ist in der Politik und bei den Herstellern bekannt. Für E-Autos wurde bereits das Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) gesetzlich vorgeschrieben, das bei niedrigen Geschwindigkeiten ein künstliches Fahrgeräusch erzeugt. Für E-Motorräder gibt es eine solche Pflicht noch nicht, doch der Trend ist klar. Die proaktive Gestaltung der Sicherheit wird zur Hauptaufgabe für Fahrer. Vorausschauendes Fahren, ständige Bremsbereitschaft und der bewusste Einsatz der Hupe in uneinsichtigen Situationen sind keine Optionen, sondern Notwendigkeiten. Es geht darum, das fehlende auditive Signal durch erhöhte visuelle Präsenz und defensive Fahrweise zu kompensieren.

Die technische Normung schreitet ebenfalls voran, um die Sicherheit der neuen Fahrzeugklasse zu gewährleisten. Experten weisen darauf hin, dass es nicht nur um Fahrgeräusche geht, sondern um ein umfassendes Sicherheitskonzept. Dies umfasst auch Standards für Batterien und Ladeinfrastruktur, um eine verlässliche und sichere Nutzung zu garantieren. Das lautlose Fahren erfordert somit einen Paradigmenwechsel: Der Fahrer ist allein dafür verantwortlich, wahrgenommen zu werden, und kann sich nicht mehr darauf verlassen, gehört zu werden.
Lautstärke ist nicht alles: Wann verliert Ihr Auspuff trotz E-Nummer die Zulassung?
Viele Motorradfahrer wiegen sich in Sicherheit, solange ihr Nachrüst-Auspuff eine E-Nummer trägt. Dieser Prüfvermerk signalisiert, dass die Abgasanlage für den entsprechenden Fahrzeugtyp homologiert wurde. Doch diese Sicherheit ist trügerisch. Die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs kann trotz vorhandener E-Nummer erlöschen, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind oder Manipulationen vorgenommen werden. Aus rechtlicher Sicht ist die E-Nummer kein Freibrief, sondern lediglich die Bestätigung der Konformität zum Zeitpunkt der Prüfung. Der tatsächliche Zustand im Betrieb ist entscheidend.
Ein zentrales Missverständnis liegt in der Rolle des im Fahrzeugschein vermerkten Standgeräuschs (U.1). Wie bereits bei der Diskussion um das Tiroler Modell erwähnt, ist dieser Wert nicht das gesetzliche Limit für das Fahrgeräusch. Die Polizei nutzt ihn bei Kontrollen jedoch häufig als Indikator für mögliche Manipulationen. Liegt das gemessene Standgeräusch deutlich über dem eingetragenen Wert (eine Toleranz von 5 dB wird oft gewährt), ist das ein Anfangsverdacht, der zu einer genaueren Untersuchung oder sogar zur Sicherstellung des Fahrzeugs führen kann. Das eigentliche Problem ist, dass der Auspuff seine Zulassung verliert, sobald er in einer Weise verändert wird, die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert.
Die häufigsten Gründe für das Erlöschen der Betriebserlaubnis sind dabei technischer Natur. Selbst ohne böswillige Absicht kann ein Auspuff seine Zulassung verlieren. Folgende Punkte führen unweigerlich zum Verlust der Legalität:
- Entfernung des DB-Killers: Das ist der häufigste und eindeutigste Verstoß.
- Montage nicht zugelassener Anlagen: Auch wenn Teile eine E-Nummer haben, müssen sie für das exakte Modell zugelassen sein.
- Manipulation der Klappensteuerung: Dauerhaftes Öffnen der Klappe ist illegal.
- Verschleiß: Ein durchgerosteter oder ausgebrannter Schalldämpfer verliert seine Wirkung und somit seine Zulassung.
- Veränderungen am Gesamtsystem: Änderungen am Luftfilter oder an der Motorsteuerung können die Zulassung des Auspuffs ebenfalls ungültig machen, da die Homologation für das Gesamtpaket gilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die politische Debatte zielt nicht auf ein generelles Verbot, sondern auf die Reduzierung von Lärm- und Emissionsspitzen.
- Moderne Motorräder (Euro 5+) unterschreiten meist die kritischen Lärmgrenzwerte und bieten eine hohe Zukunftssicherheit.
- Die Wahl zwischen Verbrenner und E-Antrieb wird zunehmend eine wirtschaftliche Entscheidung, beeinflusst durch Förderungen, Steuern und Betriebskosten.
E-Roller oder Verbrenner: Ab wie vielen Kilometern lohnt sich der Elektroantrieb?
Die Entscheidung zwischen einem traditionellen Verbrenner und einem modernen Elektromotorrad wird immer weniger zu einer rein emotionalen oder ökologischen Frage. Zunehmend rücken handfeste wirtschaftliche Faktoren in den Vordergrund. Für Besitzer älterer Motorräder, die über einen Neukauf nachdenken, ist die Kosten-Nutzen-Analyse ein entscheidender Schritt. Der höhere Anschaffungspreis für E-Motorräder wirkt oft abschreckend, doch eine ganzheitliche Betrachtung der Betriebskosten über die gesamte Haltedauer zeichnet ein differenzierteres Bild. Politische Instrumente wie Steuerbefreiungen und Subventionen sind gezielt darauf ausgelegt, diese anfängliche finanzielle Hürde zu senken.
Ein besonders lukrativer Anreiz ist die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Besitzer von zulassungspflichtigen E-Motorrädern können ihre eingesparten CO2-Emissionen jährlich an quotenpflichtige Unternehmen (z.B. Mineralölkonzerne) verkaufen. Dies generiert eine zusätzliche Einnahmequelle, die bei der Kalkulation oft vergessen wird. Je nach Anbieter sind hier bis zu 350 Euro jährlich durch den Verkauf von CO2-Zertifikaten möglich, was die laufenden Kosten weiter reduziert. Der folgende Kostenvergleich stellt die wichtigsten Faktoren gegenüber und zeigt, wo die jeweiligen Vorteile liegen.
| Kostenfaktor | E-Motorrad | Verbrenner | Vorteil |
|---|---|---|---|
| Anschaffung | Ab 7.000€ | Ab 5.500€ | Verbrenner |
| Kfz-Steuer | Befreit | 46-96€/Jahr | E-Motorrad |
| Wartung | Niedrig | Mittel-Hoch | E-Motorrad |
| Energie/100km | 1-2€ (Strom) | 5-7€ (Benzin) | E-Motorrad |
| THG-Quote | +350€/Jahr | – | E-Motorrad |
Der Break-Even-Point, ab dem sich der Elektroantrieb rechnet, hängt stark von der jährlichen Fahrleistung und den individuellen Strom- und Benzinpreisen ab. In der Regel amortisiert sich der höhere Kaufpreis für Pendler und Vielfahrer bereits nach wenigen Jahren durch die massiv geringeren Kosten für Energie und Wartung (kein Ölwechsel, keine verschleißanfälligen Motorkomponenten) sowie die Einnahmen aus der THG-Quote. Die Entscheidung wird somit zu einer klaren Rechenaufgabe.
Häufige Fragen zu E-Motorrädern im Stadtverkehr
Welche Reichweite haben aktuelle E-Motorräder?
Die Reichweite hängt stark von der Akkukapazität ab. Kleine Batterien von Leichtkrafträdern, die bei etwa 5,2 kWh beginnen, ermöglichen eine Reichweite von rund 120 km. Größere E-Motorräder sind mit Batterien von bis zu 17 kWh ausgestattet und schaffen dementsprechend deutlich längere Strecken, was sie auch für Touren außerhalb der Stadt interessant macht.
Welchen Führerschein brauche ich für ein E-Motorrad?
Die Führerscheinklasse richtet sich nach der Leistung des Fahrzeugs. Für Elektro-Leichtkrafträder mit einer Leistung von bis zu 11 kW (15 PS) genügt die Führerscheinklasse A1. Alternativ können Inhaber eines PKW-Führerscheins die B196-Erweiterung erwerben. Für leistungsstärkere E-Motorräder ist die Klasse A zwingend erforderlich.
Wie teuer sind E-Motorräder im Vergleich?
Aktuell sind E-Motorräder in der Anschaffung noch bis zu 20% teurer als ihre Pendants mit Verbrennungsmotor. Ein elektrisches Leichtkraftrad in der 125er-Klasse startet preislich bei etwa 7.000 Euro. Dieser höhere Preis wird jedoch durch Förderungen und geringere Betriebskosten teilweise kompensiert.