
Entgegen der Annahme, dass Durchschlängeln pauschal bestraft wird, hängt die tatsächliche Rechtsfolge entscheidend von der konkreten Situation und dem daraus resultierenden Gefährdungspotenzial ab.
- Die Nutzung der Rettungsgasse ist ein absolutes Tabu mit drastischen Strafen, während das Vorfahren an der Ampel oft im Ermessensspielraum der Beamten liegt.
- Neben dem Bußgeld ist das zivilrechtliche Risiko der Mithaftung bei einem Unfall die weitaus teurere und oft übersehene Konsequenz.
Empfehlung: Wägen Sie nicht nur das Bußgeld, sondern vor allem das zivilrechtliche Haftungsrisiko ab und positionieren Sie sich stets so, dass Sie für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar bleiben.
Jeder Motorradfahrer kennt das Gefühl: Der Verkehr in der Stadt steht, die Autokolonnen sind endlos und die Lücke dazwischen scheint wie eine Einladung. Die Versuchung, sich mit dem wendigen Zweirad durch den Stau zu schlängeln, ist immens. Oft wird argumentiert, es sei sicherer und beuge einer Überhitzung des Motors oder des Fahrers vor. Doch was sagt das Gesetz wirklich dazu? Die landläufige Meinung ist meist ein simples „verboten“, doch die Realität im deutschen Verkehrsrecht ist deutlich differenzierter. Es handelt sich in den meisten Fällen nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, deren Ahndung von vielen Faktoren abhängt.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht sehe ich täglich die Diskrepanz zwischen dem, was in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) steht, und dem, was im urbanen Alltag praktiziert und toleriert wird. Die entscheidende Frage ist nicht nur, *ob* ein Verhalten verboten ist, sondern *welche konkreten Rechtsfolgen* drohen. Diese reichen von einem geringen Verwarnungsgeld über empfindliche Bußgelder mit Punkten in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot und, was viele unterschätzen, einer teuren Mithaftung bei einem Unfall. Es geht um den Ermessensspielraum der Ordnungsbehörden und das tatsächliche Gefährdungspotenzial Ihres Handelns.
Dieser Artikel beleuchtet daher nicht nur die reinen Paragrafen. Er bietet eine praxisnahe, anwaltliche Einschätzung der häufigsten Grauzonen, mit denen Sie als Motorradfahrer im Stadtverkehr konfrontiert sind. Wir analysieren, wann ein Bußgeld wahrscheinlich ist, wann die Behörden ein Auge zudrücken könnten und wo die unmissverständlichen roten Linien verlaufen. So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, die über das reine Bauchgefühl hinausgeht und auf einer realistischen Risikobewertung basiert.
Um Ihnen eine klare Orientierung in diesem komplexen Feld zu geben, schlüsseln wir die typischen Szenarien des urbanen Motorradfahrens detailliert auf. Der folgende Überblick führt Sie durch die rechtlichen Bewertungen der einzelnen Situationen.
Inhaltsverzeichnis: Rechtliche Grauzonen für Motorradfahrer im Detail
- Dürfen Motorräder die Rettungsgasse nutzen, wenn der Motor zu überhitzen droht?
- Nach vorne an die Ampel fahren: Wird es toleriert oder gnadenlos bestraft?
- Rechts vorbeifahren in der Stadt: In welchen Ausnahmefällen ist es erlaubt?
- Busspur für Motorräder: Wo ist es erlaubt und wo zahlen Sie 15 €?
- Motorrad schieben in der Fußgängerzone: Wann werden Sie zum Fußgänger und wann nicht?
- Nicht gesehen werden: Wie positionieren Sie sich so, dass Sie nie im toten Winkel fahren?
- Kein Anwohnerparkausweis für Motorräder: Warum Sie rechtlich schlechter gestellt sind als Autofahrer?
- Parken auf dem Gehweg: Wann drückt das Ordnungsamt ein Auge zu und wann wird es teuer?
Dürfen Motorräder die Rettungsgasse nutzen, wenn der Motor zu überhitzen droht?
Beginnen wir mit dem eindeutigsten Fall: der Rettungsgasse. Die Argumentation, ein luftgekühlter Motor könne im Stillstand überhitzen und einen Schaden erleiden, wird oft als Rechtfertigung vorgebracht. Aus juristischer Sicht ist diese Begründung jedoch absolut haltlos. Die Rettungsgasse ist ausschließlich für Rettungs-, Polizei- und Hilfsfahrzeuge reserviert. Jede andere Nutzung ist eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, bei der es keinerlei Ermessensspielraum gibt. Das Schutzgut – die schnelle Hilfeleistung bei Unfällen – wiegt hier unendlich viel schwerer als ein potenzieller Motorschaden.
Die Rechtsprechung ist hier unmissverständlich und hart. Ein drohender technischer Defekt rechtfertigt das Blockieren oder Befahren der Rettungsgasse unter keinen Umständen. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Leutkirch bestätigt dies klar und deutlich:
Das Befahren der Rettungsgasse ist auch in solchen Situationen verboten.
– Amtsgericht Leutkirch, Urteil Az. 1 OWi 51 Js 26383/23
Die Konsequenzen sind drastisch und nicht verhandelbar. Wer die Rettungsgasse unbefugt nutzt, muss mit einer Strafe von mindestens 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Kommt eine Gefährdung oder Behinderung von Einsatzkräften hinzu, erhöht sich das Bußgeld signifikant. Dies ist die rote Linie im Verkehrsrecht, deren Überschreitung zu den schärfsten Sanktionen im Bußgeldkatalog führt. Ein Motorschaden ist im Vergleich dazu das weitaus geringere Übel.
Hier gibt es keine Grauzone: Das Abwägen von Risiko und Nutzen erübrigt sich, da der Gesetzgeber eine klare Priorität gesetzt hat.
Nach vorne an die Ampel fahren: Wird es toleriert oder gnadenlos bestraft?
Das Vorbeifahren an einer wartenden Autoschlange vor einer roten Ampel ist der Klassiker unter den urbanen Grauzonen. Rein rechtlich handelt es sich hierbei in der Regel um unzulässiges Rechtsüberholen (wenn man rechts vorbeifährt) oder um Überholen bei unklarer Verkehrslage (wenn man sich in der Mitte durchschlängelt). Beides stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Dennoch wird dieses Verhalten im Alltag von der Polizei oft geduldet, solange es ohne Gefährdung und mit äußerster Vorsicht geschieht. Hier kommt der Ermessensspielraum der Beamten voll zum Tragen.
Der Grund für die Toleranz liegt oft in der Pragmatik: Ein Motorrad, das vorne an der Ampel steht, kann beim Grün schnell beschleunigen und den Verkehrsfluss sogar verbessern, anstatt zwischen den Autos eine potenzielle Gefahrenquelle darzustellen. Ob dieses Verhalten geahndet wird, hängt von mehreren Faktoren ab: der Fahrweise (aggressiv vs. langsam und rücksichtsvoll), der örtlichen Gegebenheit (breite vs. enge Spur) und letztlich der Tagesform des kontrollierenden Beamten. Eine Garantie auf Straffreiheit gibt es jedoch nie.

Sollte es zu einer Anzeige kommen, wird juristisch differenziert, welcher konkrete Tatbestand erfüllt wurde. Die möglichen Rechtsfolgen sind vielfältig:
- Rechtswidriges Überholen: Dies wird mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
- Befahren des Seitenstreifens: Ein Bußgeld von 75 Euro ist die Folge.
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: Steigt das Bußgeld schnell auf bis zu 320 Euro und kann weitere Maßnahmen nach sich ziehen.
Die entscheidende Botschaft ist: Wer sich an einer Ampel nach vorne bewegt, handelt auf eigenes Risiko. Eine langsame, defensive und kommunikative Fahrweise kann die Wahrscheinlichkeit einer Ahndung minimieren, eliminiert das Risiko aber nicht.
Letztendlich ist es eine persönliche Abwägung zwischen Zeitgewinn und dem Risiko eines Bußgeldes, wobei die Sicherheit immer an erster Stelle stehen muss.
Rechts vorbeifahren in der Stadt: In welchen Ausnahmefällen ist es erlaubt?
Der Grundsatz „rechts wird nicht überholt“ ist tief im Bewusstsein der meisten Fahrer verankert. Doch gerade im Stadtverkehr gibt es wichtige Ausnahmen, die oft übersehen werden. Es ist entscheidend, zwischen „Überholen“ und „Vorbeifahren“ zu differenzieren. Während das Überholen rechts außerhalb geschlossener Ortschaften strikt verboten ist, erlaubt § 7 Abs. 2 und 2a StVO unter bestimmten Bedingungen das Vorbeifahren auf der rechten Spur.
Innerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge den Fahrstreifen frei wählen. Bildet sich auf dem linken Streifen eine Schlange, dürfen Sie auf dem rechten Streifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht vorbeifahren. Ebenso ist das Rechtsvorbeifahren an Fahrzeugen erlaubt, die sich zum Linksabbiegen eingeordnet haben. Die Krux liegt jedoch im Detail: Der notwendige Seitenabstand muss stets gewahrt bleiben. Eine Lücke, die zu eng ist, macht das Manöver illegal, selbst wenn die grundsätzliche Situation es erlauben würde.
Die schwerwiegendste Gefahr ist jedoch nicht das Bußgeld, sondern die zivilrechtliche Folge bei einem Unfall. Ein Gerichtsurteil des Landgerichts Trier zeigt dies eindrücklich:
Fallstudie: Teure Mithaftung nach Rechtsüberholen
Eine Motorradfahrerin überholte eine stehende Fahrzeugkolonne auf derselben Fahrspur. Als eine Autofahrerin in eine Lücke zog, kam es zur Kollision. Das Gericht verurteilte die Motorradfahrerin zu einer Mithaftung von einem Drittel. Die Begründung: Sie habe gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot verstoßen, da sie mit dem Ausscheren von Fahrzeugen rechnen musste. Dies zeigt, dass selbst wenn der andere Fahrer den Hauptfehler macht, Ihr eigenes riskantes Verhalten zu erheblichen finanziellen Einbußen führen kann.
Auch wenn der ADAC den vorgeschriebenen Mindestseitenabstand von einem Meter primär im Kontext von Autobahnen nennt, dient dieser Wert als wichtiger Anhaltspunkt. In der Stadt ist die Situation oft unübersichtlicher, weshalb noch größere Vorsicht geboten ist. Das Risiko, von einem ausscherenden Fahrzeug erfasst zu werden, ist hoch.
Die Frage ist also nicht nur „Darf ich?“, sondern vielmehr „Ist es das Risiko einer Teilschuld wert?“.
Busspur für Motorräder: Wo ist es erlaubt und wo zahlen Sie 15 €?
Die leere Busspur neben dem dichten Autoverkehr ist eine weitere große Verlockung. In Deutschland ist die Rechtslage hierzu jedoch eindeutig und streng: Busspuren sind, wie der Name sagt, Bussen und manchmal Taxis oder Fahrrädern vorbehalten. Für Motorräder ist die Nutzung generell verboten, es sei denn, das Zusatzzeichen „Motorrad frei“ (Verkehrszeichen 1010-63) erlaubt es explizit. Solche Freigaben sind in deutschen Städten jedoch eine absolute Seltenheit.
Der Blick ins europäische Ausland zeigt, dass andere Länder hier deutlich liberaler sind, was die Debatte in Deutschland immer wieder anheizt. Viele Nachbarländer haben die Vorteile erkannt und ihre Regelungen angepasst.
Der folgende Vergleich verdeutlicht die deutsche Sonderstellung. Er basiert auf einer Analyse internationaler Regelungen, die zeigt, wie unterschiedlich dieses Thema gehandhabt wird.
| Land | Regelung | Status |
|---|---|---|
| Deutschland | Generell verboten | Keine Änderung geplant |
| Belgien | Erlaubt | Ab September 2026 |
| Frankreich | Erlaubt mit Bedingungen | Seit Januar 2025 |
| Österreich (Wien) | Teilweise erlaubt | Auf ausgewählten Strecken |
In Deutschland bleibt es also beim Verbot. Wer erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen. Dies ist im Vergleich zu anderen Verkehrsverstößen eine relativ geringe Summe, was manche Fahrer zu einer bewussten Risikoabwägung verleitet. Die Erfahrung eines Frankfurter Fahrers illustriert dies treffend: „Ich habe in Frankfurt lange die Busspuren genutzt, bis ich zweimal kurz nacheinander 15€ an die Stadt zahlen musste. Jetzt fahre ich wieder durch die Mitte.“ Dieses Zitat zeigt, dass die Ahndung keine leere Drohung ist, auch wenn die Strafe gering erscheint. Bei wiederholten Verstößen kann die Behörde jedoch von einer vorsätzlichen Handlung ausgehen und das Bußgeld erhöhen.
Trotz der geringen Strafhöhe bleibt es ein Verstoß, der bei einem Unfall zu erheblichen Haftungsproblemen führen kann, da Sie sich an einem Ort befanden, an dem Sie nicht sein durften.
Motorrad schieben in der Fußgängerzone: Wann werden Sie zum Fußgänger und wann nicht?
Eine clevere Methode, Verbote zu umgehen, scheint das Absteigen und Schieben des Motorrads zu sein. Aber werden Sie dadurch rechtlich automatisch zum Fußgänger? Die Antwort lautet: Ja, aber nur unter bestimmten, strengen Voraussetzungen. Wer sein Motorrad schiebt, gilt als Fußgänger und darf somit auch Bereiche wie Fußgängerzonen oder Gehwege nutzen, in denen das Fahren verboten ist.
Allerdings reicht es nicht, einfach nur die Füße auf den Boden zu stellen und das Motorrad rollen zu lassen. Die Rechtsprechung fordert, dass die Fortbewegung ausschließlich durch die eigene Körperkraft erfolgt und der Motor aus ist. Wer sich also mit laufendem Motor „schiebend“ fortbewegt oder das Fahrzeug nur rollen lässt, gilt weiterhin als Fahrzeugführer und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das unerlaubte Befahren einer Fußgängerzone kostet in der Regel ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.
Die Kriterien für den Wechsel vom Fahrzeugführer zum Fußgänger sind klar definiert:
- Der Motor muss vollständig ausgeschaltet sein.
- Das Motorrad wird ausschließlich durch Körperkraft geschoben, nicht nur ausbalanciert oder gerollt.
- Der Fahrer geht zu Fuß neben oder hinter dem Motorrad.
- Diese Regelung gilt auch für E-Motorräder, deren Antrieb komplett deaktiviert sein muss.

Auch als schiebender Fußgänger unterliegen Sie dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Sie dürfen andere Fußgänger nicht behindern oder gefährden. Das Motorrad muss so geführt werden, dass jederzeit eine Kontrolle gewährleistet ist und niemand zu Schaden kommt. In überfüllten Einkaufsstraßen kann daher selbst das Schieben als unzulässige Behinderung gewertet werden.
Das Schieben ist somit ein legaler „Hack“, um eine Abkürzung zu nehmen, erfordert aber die strikte Einhaltung der Spielregeln, um nicht doch ein Verwarnungsgeld zu riskieren.
Nicht gesehen werden: Wie positionieren Sie sich so, dass Sie nie im toten Winkel fahren?
Jenseits von Bußgeldern und Verboten liegt das größte Risiko für Motorradfahrer darin, übersehen zu werden. Der tote Winkel von Pkw und insbesondere Lkw ist eine der häufigsten Unfallursachen. Als Anwalt rate ich Ihnen daher: Ihre oberste Priorität sollte nicht die Vermeidung von Strafzetteln sein, sondern die Maximierung Ihrer eigenen Sichtbarkeit. Eine defensive Fahrweise und eine strategische Positionierung auf der Fahrspur sind die beste Lebensversicherung.
Das Statistische Bundesamt registriert jährlich zahlreiche Unfälle, bei denen Motorradfahrer im toten Winkel übersehen werden. Der ADAC empfiehlt daher eindringlich, sich niemals passiv im Verkehrsfluss treiben zu lassen, sondern eine aktive Rolle bei der eigenen Positionierung einzunehmen. Fahren Sie nicht versetzt hinter einem Auto, wo Sie aus dessen Spiegeln verschwinden, sondern suchen Sie aktiv den Blickkontakt zum Fahrer über dessen Seitenspiegel. Wenn Sie keinen Blickkontakt herstellen können, gehen Sie davon aus, dass Sie nicht gesehen werden.
Verweilen Sie niemals länger als notwendig neben einem Fahrzeug, insbesondere nicht auf Höhe der B- oder C-Säule. Ihre Position auf der Fahrspur sollte eine bewusste Entscheidung sein, die sich an der Verkehrssituation orientiert. Eine bewährte Methode ist die „Lane-Positioning-Strategie“, die Ihnen hilft, stets im Sichtfeld anderer zu bleiben.
Ihr Plan für maximale Sichtbarkeit: Die Lane-Positioning-Strategie
- Links positionieren: Fahren Sie im linken Drittel Ihrer Fahrspur, wenn Sie eine Überholabsicht signalisieren wollen oder sich einem links abbiegenden Verkehr nähern.
- Mittig positionieren: Halten Sie sich in der Mitte der Spur, wenn Sie im normalen Kolonnenverkehr mitschwimmen, um maximalen Abstand zu beiden Seiten zu haben.
- Rechts positionieren: Wechseln Sie in das rechte Drittel vor Kreuzungen oder Einmündungen, um von rechts kommenden Fahrern früher gesehen zu werden.
- Blickkontakt suchen: Versuchen Sie aktiv, den Blickkontakt mit Autofahrern in deren Rück- und Seitenspiegeln herzustellen. Das ist die beste Bestätigung, dass Sie wahrgenommen wurden.
- Gefahrenzone meiden: Verweilen Sie niemals stur neben einem anderen Fahrzeug, insbesondere nicht im Bereich des toten Winkels neben oder schräg hinter dem Fahrer.
Diese strategische Positionierung ist kein Garant gegen Unfälle, aber sie reduziert das Risiko, übersehen zu werden, drastisch. Es ist ein proaktiver Ansatz zur Unfallvermeidung, der weit über die reine Einhaltung der Verkehrsregeln hinausgeht.
Denken Sie immer daran: Im Falle einer Kollision haben Sie als Motorradfahrer physisch immer den Kürzeren gezogen, unabhängig von der Schuldfrage.
Kein Anwohnerparkausweis für Motorräder: Warum Sie rechtlich schlechter gestellt sind als Autofahrer?
Die Parkplatzsuche ist ein weiteres tägliches Ärgernis. Während Autofahrer in vielen Städten auf das Instrument des Anwohnerparkausweises zurückgreifen können, um in ihrem Wohngebiet einen Parkplatz zu finden, gehen Motorradfahrer hier oft leer aus. Viele Kommunen stellen für Zweiräder schlicht keine solchen Ausweise aus. Diese Ungleichbehandlung führt zu Frustration und wird oft als ungerecht empfunden. Doch gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?
Ja, die Verwaltungsgerichte haben diese Praxis wiederholt bestätigt. Die Argumentation der Richter stützt sich auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Einrichtung von Anwohnerparkzonen dient dem Zweck, den „erheblichen Parkdruck“ in dicht besiedelten Wohngebieten zu lindern. Gerichte gehen davon aus, dass Motorräder aufgrund ihrer geringen Größe und Wendigkeit deutlich weniger zu diesem Parkdruck beitragen. Es sei einem Motorradfahrer eher zuzumuten, einen freien Parkplatz zu finden oder das Fahrzeug auf einem privaten Grundstück abzustellen als einem Autofahrer.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat diese Haltung in einem Urteil klar formuliert. Die Richter argumentierten, dass die unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt sei.
Der geringere Parkdruck durch Motorräder rechtfertigt eine Ungleichbehandlung gegenüber Autofahrern.
– Verwaltungsgericht Berlin, Urteil Az. 11 K 85.17
Diese rechtliche Einschätzung bedeutet, dass Sie als Motorradfahrer in Zonen mit Anwohnerparken dieselben Regeln befolgen müssen wie jeder andere auswärtige Parker auch: Sie müssen einen Parkschein ziehen und die maximale Parkdauer beachten. Eine Befreiung von diesen Pflichten durch einen Anwohnerstatus ist Ihnen in den meisten deutschen Städten verwehrt. Sie sind hier rechtlich tatsächlich schlechter gestellt als Autofahrer, die in derselben Straße wohnen.
Auch wenn es unbefriedigend ist, haben Sie aktuell kaum eine rechtliche Handhabe, einen Anwohnerparkausweis für Ihr Motorrad einzuklagen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Nutzung der Rettungsgasse ist unter keinen Umständen erlaubt und wird mit Fahrverbot geahndet.
- Das Vorfahren an Ampeln ist eine rechtliche Grauzone; die Strafe hängt vom Ermessen der Beamten und dem Gefährdungspotenzial ab.
- Das größte finanzielle Risiko ist nicht das Bußgeld, sondern die Mithaftung bei einem Unfall durch riskantes Fahren.
Parken auf dem Gehweg: Wann drückt das Ordnungsamt ein Auge zu und wann wird es teuer?
Das Parken auf dem Gehweg ist wohl die am meisten praktizierte und diskutierte Ordnungswidrigkeit von Motorradfahrern. Da Motorräder oft nicht in eine markierte Pkw-Parklücke passen und man keinen ganzen Parkplatz blockieren möchte, wird das Zweirad kurzerhand auf dem Bürgersteig abgestellt. Grundsätzlich gilt: Auch das ist laut StVO verboten. Gehwege sind für Fußgänger da. Nur wenn das Verkehrszeichen 315 („Parken auf Gehwegen“) es ausdrücklich erlaubt, ist es legal.
In der Praxis wird das Gehwegparken jedoch von vielen Ordnungsämtern toleriert, solange bestimmte ungeschriebene Regeln eingehalten werden. Auch hier existiert eine große Toleranzgrenze, die sich jedoch von Stadt zu Stadt und von Viertel zu Viertel stark unterscheiden kann. Der entscheidende Faktor ist, ob eine Behinderung vorliegt. Ein Bußgeld von 55 bis 100 Euro je nach Grad der Behinderung kann fällig werden, wenn Sie es übertreiben.
Um das Risiko eines Strafzettels zu minimieren, sollten Sie folgende Risikofaktoren kennen und meiden. Diese Punkte entscheiden oft darüber, ob das Ordnungsamt ein Auge zudrückt oder den Bußgeldblock zückt:
- Restbreite: Halten Sie unbedingt eine Restbreite von mindestens 1,5 Metern für Fußgänger frei. Dies ermöglicht auch Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern ein problemloses Passieren.
- Keine Blockaden: Parken Sie niemals vor Rettungswegen, Feuerwehrzufahrten, Hauseingängen oder abgesenkten Bordsteinen.
- Blindenleitsysteme: Taktile Blindenleitsysteme (die geriffelten Platten im Boden) sind absolut tabu und dürfen niemals überparkt werden.
- Hotspots meiden: In Szenevierteln oder Bereichen mit hohem Parkdruck ist das Risiko durch Melde-Apps wie Weg.li deutlich erhöht. Anwohner sind hier oft sensibilisierter und melden Falschparker schneller.
- Kommunikation: Ein Zettel mit einer sichtbaren Telefonnummer unter der Sitzbank kann in Grenzfällen ein teures Abschleppen verhindern, da die Behörde Sie kontaktieren kann.
Letztlich bleibt das Gehwegparken ohne explizite Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit auf eigenes Risiko. Für eine umfassende rechtliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation oder bei einem erhaltenen Bußgeldbescheid ist es immer ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, der die lokale Praxis der Behörden genau kennt.
Häufig gestellte Fragen zum Motorradfahren und Parken im Stadtverkehr
Darf ich mein Motorrad auf dem Gehweg parken?
Nein, grundsätzlich ist das Parken auf dem Gehweg auch für Motorräder verboten, es sei denn, ein gesondertes Verkehrszeichen (Zeichen 315) erlaubt dies ausdrücklich. In der Praxis wird es oft toleriert, wenn keine Behinderung vorliegt, es bleibt aber eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet werden kann.
Kann ich mein Motorrad an Fahrradständern abstellen?
Rechtlich ist dies nicht vorgesehen und somit nicht erlaubt. Fahrradständer sind, wie der Name sagt, für Fahrräder reserviert. Es wird jedoch häufig toleriert, insbesondere wenn dedizierte Motorradparkplätze fehlen und keine Fahrräder behindert werden. Im Streitfall haben Sie jedoch keine rechtliche Grundlage.
Gelten für Motorräder andere Parkgebühren?
In den meisten deutschen Städten gelten für Motorräder auf gebührenpflichtigen Parkplätzen dieselben Gebühren wie für Pkw, da sie eine ebenso markierte Parkfläche nutzen. Einige wenige Kommunen bieten jedoch spezielle, oft reduzierte Tarife oder eigene kostenfreie Parkflächen für Zweiräder an. Es lohnt sich, sich vor Ort zu informieren.