Dr. Thomas Weber

Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht mit über 15 Jahren Erfahrung in der Regulierung von Motorradunfällen und Bußgeldverfahren. Er berät Mandanten aktiv zu Führerscheinfragen (B196, A2), Haftungsrisiken und Auseinandersetzungen mit Versicherungen.

Dr. Thomas Weber ist promovierter Jurist und seit 2008 als zugelassener Fachanwalt für Verkehrsrecht in München tätig. Seine Kanzlei hat sich auf die spezifischen rechtlichen Fallstricke für Motorradfahrer spezialisiert, von der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen bis zur Abwehr von Regressforderungen bei "grober Fahrlässigkeit". Als aktiver Mitglied im Deutschen Anwaltverein publiziert er regelmäßig Fachbeiträge zu aktuellen Änderungen in der StVO und im Bußgeldkatalog. Seine Expertise ist besonders bei komplexen Themen wie der „Schulterblick-Haftung“, Umweltzonen-Regelungen oder Problemen mit ausländischen Mietwagenversicherungen gefragt. Er übersetzt das "Juristendeutsch" in verständliche Handlungsempfehlungen, damit Biker ihre Rechte kennen, bevor es zum Streitfall kommt.